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Wohnungsbau-Prämie

Wohnungsbau-Prämie

Vom Staat profitieren

Beim Bausparen belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie. Damit kommen Sie noch schneller in die eigenen vier Wände.

Individuell verwendbar

Egal ob Sie bauen, kaufen oder modernisieren möchten - nutzen Sie die Wohnungsbau-Prämie für Ihr persönliches Vorhaben. Legen Sie eine Zahlungspause ein, bleibt Ihr Prämienanspruch erhalten. Lediglich der Zuteilungs-Termin verschiebt sich nach hinten.

Wohnungsbau-Prämie auf einen Blick

  • Prämienberechtigt: jeder Bausparer ab 16 Jahre
  • Höhe der finanziellen Förderung: 8,8 Prozent der Sparbeiträge (inkl. Guthabenzinsen und vermögenswirksamer Leistungen, die nicht als Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sind), Alleinstehende ca. 45 Euro Prämie, Verheiratete ca. 90 Euro Prämie
  • Maximale Förderung: 512 Euro für Ledige, 1.024 Euro für Verheiratete 
  • Obergrenze des zu versteuernden Einkommens: 25.600 Euro bei Alleinstehenden, 51.600 Euro bei Ehepaaren (Brutto-Einkommen kann im Einzelfall deutlich höher liegen)
  • Voraussetzung: wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparmittel
  • Bausparer unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss: einmalig nach 7 Jahren freie Verwendung der Prämie und des Sparguthabens
  • Bei Arbeitslosigkeit (mindestens 1 Jahr), Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Bausparers: Prämie für die letzten 7 Sparjahre ohne Zweckbindung verfügbar
Mit der Wohnungsbau-Prämie belohnt der Staat Ihre Sparleistungen in einen Bausparvertrag von Schwäbisch Hall. Es gelten Einkommens-Grenzen und weitere Voraussetzungen. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über Ihre Möglichkeiten.